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4.3.2 - Informationsfreiheit auf EU-Ebene |
www.recherchieren.org: Ergänzung zum Kapitel 4.3 |
letzte Änderung: 2007-02-05 |
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Informationsfreiheit auf EU-Ebene |
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Im Jahre 2001 ist eine Verordnung in Kraft getreten, die Informationsfreiheit für die großen EU-Institutionen bringen soll: EU-Kommission, Ministerrat und Parlament. Die Verordnung trägt die Bezeichnung 1049/2001 und ist hier nachzulesen (aus dem Amtsblatt der EU, pdf-Dokument (6 S., 120 KB), was wichtig werden kann, wenn man im Einzelfall mit dem originären Anliegen dieser Entscheidung argumentieren muss:
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Danach gibt es 2 Pflichten für alle 3 Institutionen:
- Alle Institutionen müssen eine Übersicht über alle ihre Dokumente führen
- und müssen den Bürgern - im Prinzip - Einsicht in diese Akten gewähren
Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel: was aus den unterschiedlichsten Gründen als "geheim" deklariert wird (z.B. mit dem Hinweis auf Unterlagen, die im Zusammenhang mit NATO-Aktivitäten stehen), ist dem öffentlichen Zugang ersteinmal entzogen. Dann muss man klagen und die Rechtmäßigkeit einer solchen Bürokratenentscheidung gerichtlich überprüfen lassen, und zwar binnen zweier Monate beim Europäischen Gerichtshof (EUGH): |
Ein Urteil des EUGH ist rechtlich bindend, das Verfahren sehr kostspielig. Man kann stattdessen auch binnen zweier Jahre nach einer Absage kostenfrei (!) Beschwerde einlegen beim EU-Ombudsmann, dem "Europäischen Bürgerbeauftragten" bei den EU-Institutionen:
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Ein Entscheidungsverzeichnis (Englisch) findet sich unter folgendem Link: |
Eine ganz andere Institution, die NGO "statewatch", hält ebenfalls die Augen offen: Über den ersten folgenden Link lassen sich die vor dem Europäischen Gerichtshof anhängigen, also noch nicht entschiedenen Verfahren nachlesen (in englischer Sprache); der zweite Link führt zu einer Sammlung bereits entschiedener, also abgeschlossener Beschwerden, die dort auch kurz erklärt werden:
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Die EU hat übrigens auch einen "Leitfaden für Bürger" (zu denen bekanntlich auch Journalisten gehören) herausgegeben, die sich für Akten oder Informationen interessieren. Hier ist das Verfahren ganz gut beschrieben (pdf-file, 15 S., 60 KB):
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Eine ebenfalls nicht regierungsamtliche Aktivität betrifft |
Hier haben sich vor allem mehrere europäische Journalisten zusammengeschlossen: farmsubsidy.org hat sich ein größeres Vorhaben vorgenommen: die jahrzehntelange Geheimniskrämerei um die EU-Agrasubventionen zu knacken.
Bekanntlich gehen knapp die Hälfte aller EU-Gelder ausschließlich in die Landwirtschaft. Welche Länder, welche Firmen, welche landwirtschaftlichen Güter in welchem Umfang davon profitieren - darüber gab es nie konkrete Auskunft, immer mit dem Hinweis auf datenschutzrechtliche Gründe bzw. auf Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, egal ob Unternehmen oder Privatpersonen.
Inzwischen hat sich jedoch die Einstellung in mehreren europäischen Ländern dazu gewandelt, nicht zuletzt aufgrund der Aktivitäten von farmsubsidy.org: mehr Transparenz des staatlichen und politischen Geschehens, erste Informationsfreiheitsgesetze und die politische Einsicht, dass zur demokratischen Kultur auch Informationen über die verausgabten Gelder gehören, haben in den ersten EU-Mitgliedsländern dazu geführt, dass über die Empfänger von EU-Geldern Auskunft gegeben wird. In England gehört zu dieser Gruppe beispielsweise auch das Haus Windsor.
In Deutschland ist man politisch gerade dabei (Stand Anfang 2007), die Geheimnistuerei aufzugeben - weniger aus Überzeugung als dem Umstand geschuldet, dass die EU Ende 2006 beschlossen hatte, ab spätestens 2009 ohnehin alle Endempfänger von EU-Subventionen öffentlich zu machen.
Dennoch weigern sich hierzulande deutsche Behörden immer noch, Daten transparent zu machen, wie u.a. zwei anhängige Verfahren einer deutsch-dänischen Journalistin des farmsubsidy-Netzwerks in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen belegen.
Es gibt zu diesem Thema weitere Aktivitäten: |
Farmsubsidy.org aktualisiert regelmäßig seine Website, auf der man die politische Entwicklung zu diesem Thema, aber auch mittels einer Suchmaske den Weg der Gelder verfolgen kann: z.B. nach Ländern oder Firmennamen, soweit diese in den jeweiligen Ländern bereits Auskunft geben mussten: |
Detailliertere und aktuellere Informationen zu diesen Aktivitäten gibt es von der Brüsseler Korrespondentin der dänischen Tageszeitung "Information", Brigitte Alfter: brig[at]mail.dk
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